Brille und Kontaktlinsen: was die Krankenkasse zahlt

Für gewöhnliche Fehlsichtigkeit zahlt die Grundversicherung Erwachsenen nichts. Kinder und Jugendliche bekommen einen festen Jahresbeitrag, und bei einigen Augenerkrankungen greift die Kasse trotzdem.

Kurzüberblick

Das Wichtigste vor dem Vergleich

Für normale Kurz- oder Weitsichtigkeit zahlt die Grundversicherung Erwachsenen keine Brille und keine Kontaktlinsen. Kinder und Jugendliche bis 18 erhalten 180 Franken pro Jahr. Bei bestimmten Augenerkrankungen und nach Operationen zahlt die Kasse dagegen auch Erwachsenen.

  • Erwachsene ohne Augenerkrankung: keine Leistung aus der Grundversicherung.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 180 Franken pro Jahr, ärztliche Verordnung vorausgesetzt.
  • Bei Erkrankungen wie Keratokonus oder nach einer Augenoperation zahlt die Grundversicherung auch Erwachsenen.
  • Zusatzversicherungen erstatten typischerweise 100 bis 300 Franken pro Jahr oder alle zwei bis drei Jahre.

Was die Grundversicherung übernimmt

Sehhilfen sind in der Schweiz weitgehend Privatsache. Die obligatorische Grundversicherung zahlt Erwachsenen für eine gewöhnliche Brille oder Kontaktlinsen nichts – unabhängig davon, wie stark die Fehlsichtigkeit ist. Kurz- und Weitsichtigkeit gelten nicht als Krankheit, sondern als Normvariante.

Anders bei Kindern und Jugendlichen: Bis zum vollendeten 18. Altersjahr übernimmt die Grundversicherung 180 Franken pro Kalenderjahr für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Vorausgesetzt ist eine ärztliche Verordnung – die Messung beim Optiker allein genügt nicht. Der Beitrag gilt für die Gläser, nicht für die Fassung.

Wie bei jeder Leistung der Grundversicherung läuft auch dieser Betrag über Franchise und Selbstbehalt. Wer die Franchise im laufenden Jahr noch nicht ausgeschöpft hat, sieht von den 180 Franken deshalb unter Umständen nichts.

Wann die Kasse auch Erwachsenen zahlt

Die Grenze verläuft nicht zwischen Brille und keiner Brille, sondern zwischen Normvariante und Krankheit. Liegt eine Augenerkrankung vor, wird die Sehhilfe zur medizinischen Behandlung – und dann zahlt die Grundversicherung auch Erwachsenen.

Das betrifft unter anderem Keratokonus, ausgeprägte Hornhautveränderungen, den Zustand nach einer Hornhauttransplantation, bestimmte Formen von Schielen und Doppelbildern sowie die Zeit nach einer Augenoperation, etwa nach einer Katarakt-Behandlung. Auch bei starker Änderung der Sehstärke infolge einer Erkrankung oder Therapie kann ein Anspruch entstehen.

In allen diesen Fällen braucht es eine augenärztliche Verordnung mit Diagnose. Nicht abgedeckt sind Laseroperationen zur Korrektur gewöhnlicher Fehlsichtigkeit – die gelten als Komfortleistung, auch wenn sie langfristig günstiger wären als Brillen.

Was die Zusatzversicherung leistet

Sehhilfen sind ein Standardbaustein ambulanter Zusatzversicherungen. Die Ausgestaltung unterscheidet sich aber stark, und die Werbung nennt meist nur die obere Zahl. Drei Grössen entscheiden über den tatsächlichen Nutzen:

Der Betrag: Üblich sind 100 bis 300 Franken. Höhere Beträge gibt es, meist in Kombination mit einer teureren Police.

Der Rhythmus: Entscheidend ist, ob der Betrag jedes Jahr zur Verfügung steht oder nur alle zwei bis drei Jahre. Eine Police mit 300 Franken alle drei Jahre leistet weniger als eine mit 150 Franken pro Jahr.

Das gemeinsame Budget: Häufig teilen sich Sehhilfen einen Topf mit anderen ambulanten Leistungen wie Fitness oder Komplementärmedizin. Wer den Topf schon für anderes nutzt, hat für die Brille nichts mehr übrig.

Ambulante Zusatzversicherungen unterliegen dem Privatversicherungsrecht. Der Versicherer darf den Antrag nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen oder Vorbehalte anbringen – anders als in der Grundversicherung, wo jede Kasse jede Person aufnehmen muss.

Rechnet sich eine Zusatzversicherung für die Brille?

Für die Brille allein selten. Eine ambulante Zusatzversicherung kostet je nach Alter und Umfang zwischen rund 15 und 60 Franken im Monat, also 180 bis 720 Franken im Jahr. Wer dafür 150 Franken Brillenbeitrag erhält, zahlt drauf.

Die Rechnung ändert sich, wenn dieselbe Police weitere Leistungen abdeckt, die du ohnehin nutzt: Komplementärmedizin, Fitnessbeitrag, Behandlungen im Ausland, Transport- und Rettungskosten. Dann ist die Sehhilfe ein Zusatznutzen und nicht der Grund für den Abschluss.

Ein praktischer Prüfweg: Rechne zusammen, was du in den letzten drei Jahren tatsächlich für ambulante Leistungen ausserhalb der Grundversicherung ausgegeben hast. Liegt der Jahresschnitt deutlich unter der Prämie, ist Selbstzahlen die günstigere Variante. Liegt er darüber – oder erwartest du absehbar höhere Kosten –, lohnt der Vergleich einzelner Policen.

FAQ

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung meine Brille?

Erwachsenen bei gewöhnlicher Fehlsichtigkeit nicht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für Gläser oder Kontaktlinsen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Bei bestimmten Augenerkrankungen zahlt die Kasse auch Erwachsenen.

Gilt der Kinderbeitrag auch für die Fassung?

Nein. Die 180 Franken gelten für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Die Fassung ist nicht Teil der Leistung.

Wird eine Augenlaser-Operation übernommen?

Zur Korrektur gewöhnlicher Kurz- oder Weitsichtigkeit nicht. Die Grundversicherung stuft das als Komfortleistung ein. Einzelne Zusatzversicherungen beteiligen sich, meist mit einem festen Beitrag und nach Wartefrist.

Kann ich eine Zusatzversicherung abschliessen, wenn ich schon eine starke Sehschwäche habe?

Das entscheidet der Versicherer nach der Gesundheitsprüfung. Eine bestehende Fehlsichtigkeit allein führt selten zur Ablehnung, kann aber zu einem Vorbehalt auf Sehhilfen führen – dann zahlt die Police für genau diese Leistung nicht.

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