Arbeitsbeginn: Unfalldeckung aus der Krankenkasse nehmen
Ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber bist du über ihn unfallversichert. Die Unfalldeckung in der Grundversicherung wird damit doppelt – und du kannst sie streichen lassen.
Kurzüberblick
Das Wichtigste vor dem Vergleich
Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du über ihn auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dann kannst du die Unfalldeckung bei deiner Grundversicherung ausschliessen lassen und sparst rund sieben Prozent Prämie.
- Die Grenze liegt bei acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber.
- Der Ausschluss gilt nicht automatisch – du musst ihn deiner Krankenkasse melden.
- Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses läuft der Unfallschutz noch 31 Tage nach. Danach musst du die Deckung wieder einschliessen.
- Bei Teilzeit unter acht Stunden, mehreren kleinen Pensen oder unregelmässiger Arbeit ist Vorsicht geboten.
Wann der Arbeitgeber die Unfalldeckung übernimmt
In der Schweiz sind Angestellte über ihren Arbeitgeber unfallversichert. Bei Berufsunfällen gilt das ab der ersten Stunde. Für Nichtberufsunfälle – also alles ausserhalb der Arbeit, vom Skiunfall bis zum Sturz im Treppenhaus – kommt eine Bedingung dazu: mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
Ist diese Bedingung erfüllt, brauchst du die Unfalldeckung in der Grundversicherung nicht mehr. Sie ist dort standardmässig enthalten und macht rund sieben Prozent der Prämie aus. Bei 400 Franken Monatsprämie sind das etwa 28 Franken – rund 336 Franken im Jahr.
Die acht Stunden beziehen sich auf denselben Arbeitgeber. Zwei Anstellungen mit je fünf Stunden ergeben zusammen zehn Stunden, aber keine Nichtberufsunfalldeckung – bei keinem der beiden. Wer mehrere kleine Pensen hat, behält die Unfalldeckung in der Grundversicherung besser.
So meldest du den Ausschluss
Der Ausschluss passiert nicht automatisch. Deine Krankenkasse erfährt nichts von deinem Stellenantritt – du musst sie informieren.
Erstens: Prüfe im Arbeitsvertrag oder beim Personaldienst, ob die Nichtberufsunfallversicherung tatsächlich besteht. Bei einem Pensum knapp an der Achtstundengrenze lohnt die schriftliche Bestätigung.
Zweitens: Melde deiner Krankenkasse den Ausschluss der Unfalldeckung – schriftlich oder über das Kundenportal. Nenne dabei das Datum, ab dem der Arbeitgeberschutz gilt.
Drittens: Kontrolliere die neue Police. Dort muss stehen, dass die Unfalldeckung ausgeschlossen ist, und die Prämie muss entsprechend tiefer liegen.
Der Ausschluss gilt in der Regel ab dem Folgemonat der Meldung, nicht rückwirkend. Wer den Stellenantritt im März hat und erst im Juni meldet, zahlt für März bis Juni doppelt.
Wenn das Arbeitsverhältnis endet
Nach dem letzten Arbeitstag läuft der Unfallschutz über den Arbeitgeber noch 31 Tage weiter. Danach endet er – und wenn du die Unfalldeckung aus der Grundversicherung genommen hast, stehst du ohne da.
Zwei Wege führen weiter. Entweder du schliesst die Unfalldeckung bei der Krankenkasse wieder ein; das geht jederzeit und ohne Gesundheitsprüfung, weil es Grundversicherung ist. Oder du schliesst bei der Unfallversicherung des bisherigen Arbeitgebers eine Abredeversicherung ab, die den Schutz um bis zu sechs Monate verlängert. Die Abredeversicherung ist meist die günstigere Variante, wenn du absehbar eine neue Stelle antrittst.
Wichtig bei Arbeitslosigkeit: Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht, ist über die Arbeitslosenkasse gegen Unfälle versichert. Der Ausschluss in der Grundversicherung kann dann bestehen bleiben. Endet der Anspruch, endet auch dieser Schutz.
Häufige Fehler
Zu früh gestrichen: Wer die Unfalldeckung vor dem ersten Arbeitstag ausschliessen lässt, hat in der Zwischenzeit keinen Schutz. Melde den Ausschluss frühestens auf das Datum des Stellenantritts.
Achtstundengrenze übersehen: Bei Stundenlohn und schwankendem Pensum kann die Grenze in einzelnen Wochen unterschritten werden. Frag im Zweifel den Arbeitgeber, ob die Nichtberufsunfallversicherung durchgehend gilt.
Nach Stellenende vergessen: Die 31 Tage laufen still ab. Setze dir eine Erinnerung auf den 25. Tag nach dem letzten Arbeitstag.
Familienmitglieder mitgestrichen: Der Ausschluss gilt nur für dich. Kinder und nicht erwerbstätige Partner brauchen die Unfalldeckung in ihrer eigenen Grundversicherung weiterhin.
Wie sich die Prämie insgesamt zusammensetzt und welche Stellschrauben es sonst gibt, steht bei Franchise und Versicherungsmodellen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie viel spare ich, wenn ich die Unfalldeckung streiche?
Rund sieben Prozent der Grundversicherungsprämie. Bei 400 Franken im Monat sind das etwa 28 Franken monatlich oder 336 Franken im Jahr.
Gilt der Ausschluss rückwirkend?
In der Regel nicht. Er greift meist ab dem Monat nach der Meldung. Wer spät meldet, zahlt für die Zwischenzeit doppelt.
Was gilt bei zwei Teilzeitstellen mit je fünf Stunden?
Die acht Stunden müssen beim selben Arbeitgeber erreicht werden. Zwei Pensen à fünf Stunden ergeben keinen Nichtberufsunfallschutz – die Unfalldeckung sollte in der Grundversicherung bleiben.
Bin ich nach der Kündigung sofort ungeschützt?
Nein. Der Schutz über den Arbeitgeber läuft noch 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag. Danach brauchst du entweder die Unfalldeckung in der Grundversicherung zurück oder eine Abredeversicherung.
Unsicher?
Frag uns, bevor du die Unfalldeckung streichst
Bei Teilzeit, mehreren Arbeitgebern oder Stundenlohn ist die Achtstundengrenze nicht immer eindeutig. Eine kurze Rückfrage kostet nichts.
Herkunft und Pflege dieser Seite
- Verfasst von
- Nexin Redaktion
- Fachlich geprüft von
- Thomas SchallertVersicherungsvermittler, VBV-zertifiziert
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
- Nächste geplante Prüfung
Quellen
- UVG (SR 832.20)Fedlex, Bundeskanzlei · abgerufen 6. August 2026
- KVG (SR 832.10)Fedlex, Bundeskanzlei · abgerufen 6. August 2026

