Krankenversicherung für Familien
Es gibt keine Familienpolice. Jede Person hat ihren eigenen Vertrag – und genau darin liegt der Spielraum, den viele Familien nicht nutzen.
Kurzüberblick
Das Wichtigste vor dem Vergleich
Jede Person im Haushalt braucht einen eigenen Vertrag, auch Neugeborene. Die Verträge müssen nicht bei derselben Kasse liegen. Für Kinder gelten tiefere Prämien, eigene Franchisestufen ab null Franken und bei vielen Kassen ein Rabatt ab dem dritten Kind.
- Keine Familienpolice: pro Person ein Vertrag, freie Kassenwahl je Person.
- Kinderfranchise: 0 bis 600 Franken. Für die meisten Kinder ist null die richtige Wahl.
- Selbstbehalt bei Kindern: höchstens 350 Franken pro Jahr, bei mehreren Kindern gedeckelt auf 1'000 Franken.
- Prämienverbilligung wird pro Kanton geregelt und von vielen Familien nicht beantragt.
Warum es keine Familienpolice gibt
Die Schweizer Grundversicherung kennt keine Familienversicherung. Jede Person – Erwachsene, Jugendliche, Kinder, Neugeborene – hat einen eigenen Vertrag mit eigener Prämie. Was Kassen als "Familienangebot" bewerben, ist eine Bündelung mehrerer Einzelverträge, meist mit einem Mengenrabatt in der Zusatzversicherung.
Daraus folgt der wichtigste Punkt für Familien: Die Verträge müssen nicht bei derselben Kasse liegen. Wenn Kasse A für Erwachsene günstig ist und Kasse B für Kinder, kann die Familie beides nutzen. Der Aufwand ist eine zweite Rechnungsstelle; der Unterschied liegt oft bei mehreren hundert Franken im Jahr.
Die Leistungen sind dabei überall identisch. Die Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt, unterschiedlich sind nur Prämie, Modell und Franchise.
Die richtige Franchise für Kinder
Für Kinder unter 18 reicht die Franchise von 0 bis 600 Franken. Anders als bei Erwachsenen ist die tiefste Stufe hier fast immer die richtige Wahl.
Der Grund liegt in der Grössenordnung. Die Prämienersparnis zwischen Franchise 0 und 600 beträgt je nach Kasse rund 100 bis 200 Franken im Jahr. Ein einziger Arztbesuch mit Rezept kann das aufbrauchen. Kinder haben Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gelegentliche Infekte – die Wahrscheinlichkeit, unter 100 Franken Jahreskosten zu bleiben, ist gering.
Beim Selbstbehalt gilt für Kinder eine eigene Grenze: höchstens 350 Franken pro Jahr statt 700 wie bei Erwachsenen. Und bei mehreren Kindern in derselben Familie ist der gesamte Selbstbehalt auf 1'000 Franken gedeckelt, unabhängig davon, wie viele Kinder es sind.
Bei Jugendlichen ab 19 wechselt die Einstufung: Sie zahlen die Erwachsenenprämie, oft mit einem Jungerwachsenenrabatt bis 25. Ab diesem Punkt lohnt die Franchisefrage neu gerechnet zu werden.
Rabatte, Prämienverbilligung und was sie wirklich bringen
Mehrkindrabatt: Viele Kassen senken die Prämie ab dem dritten Kind, teils schon ab dem zweiten. Der Rabatt gilt nur, wenn die Kinder bei derselben Kasse versichert sind – das ist der eine Fall, in dem die Bündelung rechnerisch etwas bringt. Prüfe trotzdem gegen: Eine teure Kasse mit Mehrkindrabatt kann immer noch teurer sein als eine günstige ohne.
Prämienverbilligung: Der stärkste Hebel und der am häufigsten übersehene. Kantone verbilligen die Prämien nach Einkommen und Familiengrösse; in vielen Kantonen haben Familien mit mittlerem Einkommen Anspruch. Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsanstalt, die Fristen und Berechnungen unterscheiden sich stark. Wer noch nie geprüft hat, ob ein Anspruch besteht, sollte genau das zuerst tun.
Modellwahl: Ein Hausarzt- oder Telmed-Modell senkt die Prämie um 10 bis 20 Prozent – pro Person. Bei einer vierköpfigen Familie summiert sich das. Für Kinder ist ein Hausarztmodell meist unproblematisch, weil die Kinderärztin ohnehin die erste Anlaufstelle ist.
Neugeborene und Schwangerschaft
Ein Neugeborenes ist nicht automatisch versichert. Der Vertrag muss abgeschlossen werden, und zwar rückwirkend auf den Geburtstag. Praktisch heisst das: Die Anmeldung sollte in den ersten Wochen erfolgen.
Wer die Anmeldung schon vor der Geburt erledigt, hat einen zusätzlichen Vorteil bei der Zusatzversicherung: Vor der Geburt angemeldet, muss das Kind keine Gesundheitsprüfung bestehen. Nach der Geburt kann die Kasse eine Zusatzversicherung wegen einer Vorerkrankung ablehnen. Wie das abläuft, steht bei der vorgeburtlichen Anmeldung.
Für die Mutter gilt während Schwangerschaft und Geburt eine Besonderheit: Mutterschaftsleistungen – Kontrollen, Geburt, Nachsorge – sind ohne Franchise und ohne Selbstbehalt gedeckt. Auch der Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag entfällt. Die Franchise für andere Behandlungen im selben Jahr läuft davon unberührt weiter.
FAQ
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Familienversicherung?
Nein. Jede Person hat einen eigenen Vertrag mit eigener Prämie, auch Kinder und Neugeborene. Familienangebote der Kassen sind gebündelte Einzelverträge, meist mit Rabatt in der Zusatzversicherung.
Müssen alle Familienmitglieder bei derselben Kasse sein?
Nein. Jede Person kann frei wählen. Nur für einen Mehrkindrabatt müssen die Kinder bei derselben Kasse liegen.
Welche Franchise ist für Kinder richtig?
Meist null. Die Ersparnis bis zur höchsten Kinderfranchise liegt bei rund 100 bis 200 Franken im Jahr und ist mit ein bis zwei Arztbesuchen aufgebraucht.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Kindern?
Höchstens 350 Franken pro Jahr und Kind. Bei mehreren Kindern derselben Familie ist der gesamte Selbstbehalt auf 1'000 Franken pro Jahr begrenzt.
Ab wann zahlt mein Kind die Erwachsenenprämie?
Ab dem Jahr, in dem es 19 wird. Viele Kassen gewähren bis 25 einen Jungerwachsenenrabatt.
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Herkunft und Pflege dieser Seite
- Verfasst von
- Nexin Redaktion
- Fachlich geprüft von
- Thomas SchallertVersicherungsvermittler, VBV-zertifiziert
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Quellen
- KVG (SR 832.10)Fedlex, Bundeskanzlei · abgerufen 6. August 2026
- KVV (SR 832.102)Fedlex, Bundeskanzlei · abgerufen 6. August 2026




