Krankenversicherung für Studierende

Mit 19 wird aus der Kinderprämie die Erwachsenenprämie – oft die grösste einzelne Fixkostensteigerung im Studium. Drei Stellschrauben senken sie deutlich.

Kurzüberblick

Das Wichtigste vor dem Vergleich

Ab dem Jahr, in dem du 19 wirst, zahlst du die Erwachsenenprämie. Die drei Hebel dagegen sind Jungerwachsenenrabatt, ein günstiges Versicherungsmodell und die passende Franchise – dazu kommt die Prämienverbilligung, auf die viele Studierende Anspruch haben.

  • Der Sprung von der Kinder- auf die Erwachsenenprämie kommt im Jahr des 19. Geburtstags.
  • Viele Kassen geben bis 25 einen Jungerwachsenenrabatt – die Höhe unterscheidet sich stark.
  • Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell senken die Prämie um 10 bis 20 Prozent.
  • Studierende aus dem Ausland müssen sich innert drei Monaten versichern oder eine Befreiung beantragen.

Was sich mit 19 ändert

Die Grundversicherung kennt drei Altersgruppen: Kinder bis 18, Jugendliche und junge Erwachsene von 19 bis 25 sowie Erwachsene ab 26. Der Wechsel erfolgt jeweils zum 1. Januar des Jahres, in dem der Geburtstag fällt – wer im November 19 wird, zahlt schon ab Januar die höhere Prämie.

Der Sprung ist erheblich: Kinderprämien liegen je nach Kanton bei rund 100 bis 150 Franken im Monat, Prämien für junge Erwachsene bei 250 bis 400 Franken. Für viele Studierende ist das die grösste einzelne Fixkostensteigerung überhaupt.

Was sich nicht ändert: die Leistungen. Sie sind gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse identisch. Wer wechselt, verliert nichts – ausser der Zusatzversicherung, falls eine besteht.

Die drei Stellschrauben

Die Kasse: Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen im selben Kanton und bei gleicher Franchise oft 100 Franken im Monat. Das ist der grösste Einzelhebel und kostet nur einen Wechsel per Jahresende. Wie das abläuft, steht unter Krankenkasse wechseln.

Das Modell: Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle senken die Prämie um 10 bis 20 Prozent. Für Studierende ohne chronische Beschwerden ist die Einschränkung meist irrelevant – man ruft zuerst an oder geht zur Hausärztin, statt direkt zur Spezialistin. Der Notfall ist in jedem Modell gedeckt.

Die Franchise: Hier lohnt für Studierende oft die höchste Stufe von 2'500 Franken. Die Rechnung: Zwischen Franchise 300 und 2'500 liegen rund 1'400 bis 1'700 Franken Prämienersparnis im Jahr. Wer weniger als etwa 1'900 Franken Gesundheitskosten hat, fährt mit der hohen Franchise besser. Wer gesund ist und keine laufende Behandlung hat, liegt fast immer darunter.

Die Gegenrechnung gehört dazu: Mit Franchise 2'500 trägst du im schlechten Jahr bis zu 3'200 Franken selbst (Franchise plus 700 Franken Selbstbehalt). Diese Summe muss verfügbar sein. Die vollständige Rechnung steht unter Franchise.

Prämienverbilligung im Studium

Studierende gehören zu den Gruppen mit dem häufigsten unbeanspruchten Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Grund ist meist Unkenntnis: Viele nehmen an, der Anspruch hänge am Einkommen der Eltern.

Das stimmt nur teilweise. Wer eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz hat und selbst veranlagt wird, wird auch selbst beurteilt – und ein studentisches Einkommen liegt regelmässig im anspruchsberechtigten Bereich. Wer noch bei den Eltern gemeldet ist, wird über deren Steuerdaten beurteilt.

Zuständig ist der Wohnsitzkanton, nicht der Studienkanton. Fristen, Formulare und Einkommensgrenzen unterscheiden sich erheblich; in einigen Kantonen erfolgt die Prüfung automatisch, in anderen nur auf Antrag. Ein Blick auf die Seite der kantonalen Ausgleichskasse dauert zehn Minuten und kann mehrere hundert Franken im Jahr ausmachen.

Studierende aus dem Ausland

Wer für ein Studium in die Schweiz zieht und hier Wohnsitz nimmt, unterliegt der Versicherungspflicht wie alle anderen: drei Monate ab Wohnsitznahme, danach gilt der Vertrag rückwirkend.

Für Studierende gibt es allerdings eine Ausnahme. Wer über eine gleichwertige Deckung im Herkunftsland verfügt, kann bei der kantonalen Behörde eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Für Studierende aus dem EU- und EFTA-Raum ist die Europäische Krankenversicherungskarte häufig ausreichend; für Studierende aus Drittstaaten hängt es von der konkreten Police ab.

Zwei Dinge sind dabei wichtig: Die Befreiung gilt nie automatisch, sie muss beantragt werden – in der Regel ebenfalls innert drei Monaten. Und die Frist läuft weiter, solange kein Entscheid vorliegt. Warte deshalb nicht mit dem Vergleich auf die Antwort. Was sonst beim Zuzug gilt, steht bei Krankenversicherung für Einwanderer.

FAQ

Häufige Fragen

Ab wann zahle ich die Erwachsenenprämie?

Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 19 wirst. Bis 25 gewähren viele Kassen einen Jungerwachsenenrabatt.

Lohnt sich die Franchise von 2'500 Franken im Studium?

Meistens ja, wenn du gesund bist und keine laufende Behandlung hast. Der Break-even liegt bei rund 1'900 Franken Jahreskosten. Voraussetzung ist, dass du im schlechten Fall bis zu 3'200 Franken selbst tragen kannst.

Kann ich als Studentin Prämienverbilligung bekommen?

Häufig ja. Wer eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz hat, wird selbst beurteilt, und studentische Einkommen liegen meist im anspruchsberechtigten Bereich. Zuständig ist der Wohnsitzkanton.

Muss ich mich als ausländischer Studierender in der Schweiz versichern?

Grundsätzlich ja, innert drei Monaten ab Wohnsitznahme. Mit gleichwertiger Deckung aus dem Herkunftsland kannst du eine Befreiung bei der kantonalen Behörde beantragen – sie gilt nur nach Bewilligung.

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Herkunft und Pflege dieser Seite

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Nexin Redaktion
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Thomas SchallertVersicherungsvermittler, VBV-zertifiziert
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